Terrassenüberdachung Baugenehmigung Steiermark – Das müssen Sie wissen!
Wer eine Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung errichten will und in der Steiermark wohnhaft ist hat etwas Glück. Auch in diesem Bundesland wird es den Bauherren sehr einfach gemacht. Eine Terrassenüberdachung kann ohne Genehmigung errichtet werden, somit wird einem einiges an bürokratischem Aufwand und auch an Geld erspart.
Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung in der Steiermark
In der Steiermark sind Schutzdächer wie Flugdächer grundsätzlich bewilligungsfrei. Eine Fläche von 40 m² darf jedoch nicht überschritten werden. Eine Bewilligung wird hier also nicht benötigt! Es besteht aber eine „Mitteilungspflicht“. Die Baubehörde muss lediglich vor Errichtung der Terrassenüberdachung über das Bauvorhaben informiert werden. Mit folgenden Einschränkungen müssen Sie rechnen, wenn Sie in der Steiermark ohne Baugenehmigung ein Terrassendach errichten wollen. (Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert):
- Max. 40 m² eingenommene Fläche
- Es dürfen nur 3 Seiten geschlossen sein (exkl. Dach)
- Meldung an das zuständige Bauamt (schriftlich – formlos)
Wann benötige ich dann eine Baugenehmigung für meine Terrassenüberdachung in der Steiermark?
Weißt ein Bauwerk mindestens fünf geschlossene Seiten auf, ist dieses als Gebäude zu betrachten. Hier müssen, anders als bei bewilligungsfreien Bauverfahren bestimme Größen und Abstände zu Nachbarn und Ihrem eigenen Hauptgebäude eingehalten werden. Ein solches Bauvorhaben ist also zumindest anzeigepflichtig. Das ist keine große Sache! Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Baubehörde auf, dort erhalten Sie alle konkreten Unterlagen und Informationen.
Grundsätzlich dafür benötigte Unterlagen:
(Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert)
- Baupläne (3-fach)
- Baubeschreibung (3-fach)
- Auszug Grundstücksverzeichnis
Danach entscheidet die Behörde ob ihr Antrag angenommen oder das Verfahren für eine Baubewilligung eingeleitet wird. Sollte dies der Fall sein, ist das auch überhaupt nicht tragisch. Meist werden nur noch etwas mehr Informationen und Formulare benötigt.
Terrassenüberdachung Baugenehmigung – Steiermark
Da die Steiermark nicht das einzige Bundesland Österreichs ist, sondern es noch acht weitere gibt, können die Infos zur Baugenehmigung der Terrassenüberdachung nicht für ganz Österreich zusammengefasst werden. Jedes Bundesland hat seine eigenen Baugesetze.
Trotz unserer Informationen empfehlen wir Ihnen, das für Sie zuständige Bauamt bzw. die Baubehörde aufzusuchen. Fragen Sie dort noch einmal nach was alles genau benötigt wird um Ihre Terrasse überdachen zu können. Hier können nämlich von Gemeinde zu Gemeinde und von Stadt zu Stadt die Bestimmungen abweichen. Wir sind sehr bemüht all unsre Ratgeber auf Richtigkeit zu überprüfen, dennoch sind in unseren Ratgebern Gesetztes-Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
(Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert)
Weiterführende Links
Steiermärkisches Baugesetz
Rechtsvorschrift für Steiermärkisches Baugesetz
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