Terrassenüberdachung Baugenehmigung Salzburg – Das müssen Sie wissen!
Leider kommt man in Salzburg nicht um eine Terrassenüberdachung Baugenehmigung herum. In anderen Bundesländern kann man unter Einhaltung bestimmter Richtlinien auf ein Genehmigungsverfahren verzichten und kann schnell mit seinem Bauvorhaben beginnen.
Terrassenüberdachung Baugenehmigung in Salzburg immer notwendig?
Grundsätzlich sind in Salzburg alle Zubauten Bewilligungspflichtig. Keine Sorge deswegen! Der Aufwand für ein Bewilligungsansuchen einer Terrassenüberdachung hält sich einigermaßen in Grenzen. Ein Einreichprojekt ist auf Ihrem Bauamt (Gemeinde) abzugeben. Die dafür benötigten Unterlagen finden Sie im nächsten Absatz.
Beachten Sie: Ortsspezifische Ausnahmen und Änderungen. Das bedeutet, dass es möglich wäre nicht alle Unterlagen abgeben zu müssen oder für Ihren Standort nicht etwas zusätzlich notwendig ist. Genau aus diesem Grund sollten sie vorher Kontakt mit ihrem Bauamt aufnehmen (Stadt oder Gemeinde). Benötigte Unterlagen: (Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert)
Einreichprojekt Terrassenüberdahchung (3-fach), bestehen aus:
- Baubeschreibung
- Lageplan
- Grundriss
- Ansichten
Terrassenüberdachung Baugenehmigung – Salzburg
In Österreich gibt es neun schöne Bundesländer. Jedes dieser neun Bundesländer hat auch seine eigenen Gesetze und Bauverordnungen. Einfach so ist es meist nicht erlaubt eine Terrassenüberdachung zu errichten. Aus diesem Grund haben wir versucht alle wichtigen Informationen, die für die Baugenehmigung einer Terrassenüberdachung in Salzburg benötigt werden für Sie bereitzustellen.
Wir empfehlen auf jeden Fall die örtliche Baubehörde aufzusuchen, da die Baugenehmigungen und Baugesetze auch örtlich etwas abweichen können. So können Fehler von vorne herein ausgeschlossen werden und dem Bau eines Terrassendachs steht nichts mehr im Weg. Gesetze können sich ändern und auch wir sind nicht allwissend. Aus diesem Grund sind in unseren Ratgebern Gesetztes-Änderungen und Irrtümer vorbehalten.
(Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert)
Bei einer Terrassenüberdachung handelt es sich im Land Salzburg in der Regel immer um einen Zubau, auch wenn diese Überdachung freistehend ausgeführt ist. Auf Basis einer Skizze kann die Bewilligungsfähigkeit bei dem örtlichen und für Sie zuständigem Bauamt geprüft werden.
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