Terrassenüberdachung Baugenehmigung Oberösterreich – Das müssen Sie wissen!
In Österreich gibt es bekanntlich neun schöne Bundesländer. Das bedeutet aber auch das jedes Bundesland in Österreich seine eigenen Baugesetzte und -Verordnungen hat. Wir zeigen Ihnen auf was Sie bei einer Terrassenüberdachung Baugenehmigung in Oberösterreich achten müssen und welche Vorschriften gelten. In Oberösterreich sind die Regelungen relativ locker und man kann eine Terrassenüberdachung auch ohne Baugenehmigung errichten.
Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung in Oberösterreich
Eine Terrassenüberdachung mit einer bebauten Fläche bis 35 m² stellt ein anzeigepflichtiges Bauvorhaben dar. (Soweit damit kein umschlossener Raum gebildet wird). Es macht hier keinen Unterschied ob die Terrassenüberdachung in Oberösterreich, Freistehen oder als Anbau geplant ist. Wenn Sie folgende Richtlinien einhalten brauchen Sie in Oberösterreich keine Terrassenüberdachung Baugenehmigung, Sie müssen lediglich eine Bauanzeige abgeben.(Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert):
- Max. 35 m² eingenommene Fläche
- Es dürfen nur 2 Seiten geschlossen sein
- Wenn 3 Seiten geschlossen – max. 15 m²
- Bauanzeige muss abgegeben werden (schriftlich + Skizze)
- Bei Grenzbebauung – Zustimmung der Nachbarn deren Rechte betroffen sind
Was benötige ich für eine Bauanzeige meiner Terrassenüberdachung in Oberösterreich?
Grundsätzlich wird nur ein Formular benötigt. Das Formular für die entsprechende Bauanzeige bekommen sie auf Ihrer Gemeinde. Es ist auch möglich dieses Formular zu erhalten, in dem Sie mit dem Land Oberösterreich direkt in Kontakt treten. Es empfiehlt sich auch eine Skizze der geplanten Terrassenüberdachung der zuständigen Baubehörde zu übermitteln. Benötigte Unterlagen:
- Formular für ein anzeigepflichtiges Bauvorhaben
- Skizze (nicht zwingend Maßstabgetreu)
Wann benötige ich eine Baugenehmigung in Oberösterreich, wenn ich eine Terrassenüberdachung errichten möchte
Wenn die oben genannte Fläche überschritten oder ein umschlossener Raum gebildet wird, ist davon auszugehen, dass eine Baugenehmigung benötigt wird. Wie bereits erwähnt wäre es auch hier sinnvoll sein Bauvorhaben mit der Gemeinde bzw. zuständigem Bauamt, abzuklären, um Missverständnissen vorzubeugen.
Notwendige Unterlagen für eine Baugenehmigung:
(Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert)
- Sämtliche Baupläne (in dreifacher Ausfertigung)
- Grundbuchauszug (nicht älter als 6 Monate)
- Verzeichnis der Eigentümer jener Grundstücke, die von den Fronten des Baues weniger als 15 m entfernt sind
Die Baubehörde könnte erforderlichenfalls weitere Unterlagen (z. B. Detailpläne, statische Berechnungen, Konstruktionspläne, Energieausweis) verlangen oder einfache Zeichnungen oder Beschreibungen für ausreichend befinden.
Weiterführende Links
Baurecht – Land Oberösterreich
Modernes OÖ Baurecht (06/2018)
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