Terrassenüberdachung Baugenehmigung Niederösterreich – Das müssen Sie wissen!
Im nachfolgenden Artikel finden Sie alles rund um die Baugenehmigung einer Terrassenüberdachung in Niederösterreich. Die Terrassenüberdachung schützt vor Wind und Regen und spendet Schatten an heißen Sommertagen. Es kann auch ganz einfach sein so eine Bereicherung für die Terrasse ohne Baugenehmigung zu errichten.
Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung in Niederösterreich
In Niederösterreich ist es mit der Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung etwas komplizierter. Es gelten einige Sonderregelungen. z.B.: Ist die Überdachung nur als Wetterschutzeinrichtung für beispielsweise einen Gastgarten gedacht, darf sie unter gewissen Umständen ohne Genehmigung errichtet werden. Vorausgesetzt dafür ist dass sie keiner gewerblichen Genehmigungspflicht unterliegen. Grundsätzlich ist eine Terrassenüberdachung genehmigungspflichtig und man sollte sich unbedingt vor Baubeginn bei der zuständigen Baubehörde über die geltenden Vorschriften informieren. In manchen Regionen in NÖ dürfen Terrassenüberdachungen unter folgenden Voraussetzungen ohne Genehmigung errichtet werden (Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert):
- Max. Höhe Terrassenüberdachung: 3m
- Sie darf max. 50m² Grundfläche einnehmen
- Max. eine Seitenwand bzw. eine geschlossene Seite
- Meldung an das zuständige Bauamt + Skizze
- Bei Grenzbebauung – Zustimmung der Nachbarn deren Rechte betroffen sind
Eine Terrassenüberdachung sowohl als bauliche Anlage als auch als Gebäudeneu- oder -zubau stellt grundsätzlich ein bewilligungspflichtiges Bauvorhaben dar. Die Genehmigung erhalten Sie von ihrer zuständigen Baubehörde. Was außerdem noch relevant ist: Ob das Terrassendach als eigenständiges Bauwerk (Freistehend) errichtet wird oder mit dem Hauptgebäude verbunden und somit als Vorbau gesehen wird.
Terrassenüberdachung Bewilligungsvorhaben mit Verfahrenserleichterung in NÖ
Ist die geplante eingenommene Grundfläche der Terrassenüberdachung nicht größer als 50 m² und sie überschreitet die Höhe von 3 m nicht, reicht eine maßstäbliche Darstellung + Beschreibung des Vorhabens damit die zuständige Baubehörde ein „Urteil“ abgeben kann.
Sie werden wahrscheinlich innerhalb weniger Tage max. einigen Wochen über den Beschluss der Baubehörde informiert und dürfen dann mit Ihrem Bauprojekt starten oder müssen ggf. noch Änderung in Ihrer Planung vornehmen.
Terrassenüberdachung Bewilligungsvorhaben ohne Verfahrenserleichterung in NÖ
Handelt es sich nicht um ein Bewilligungsvorhaben mit Verfahrenserleichterung, läuft das Bewilligungsverfahren ganz normal nach der NÖ Bauordnung ab. Notwendige Unterlagen (Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert):
- Angaben über das Grundeigentum
- Bauplan & Baubeschreibung (dreifach)
- Erforderlichenfalls planliche Darstellung
Bitte fragen Sie bei ihrer Zuständigen Baubehörde einfach nach. Da in manchen Fällen nicht alle Unterlagen notwendig sind bzw. noch etwas benötigt wird.
Fragen Sie bei Ihrem zuständigen Bauamt in Niederösterreich nach
Der Weg zum zuständigen Bauamt wird unseres Erachtens als sehr wichtig empfunden und sollte nie ganz ausgelassen werden. Jede Stadt oder Gemeinde hat wiederum ortsspezifische Baubedingungen, an die sich gehalten werden muss. Diese ortsspezifischen Informationen sollten Sie genau dort bekommen.
Weiterführende Links
Baurecht FAQ – Häufige Fragen NÖ
Änderungen NÖ Bauordnung 2017
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