Terrassenüberdachung Baugenehmigung Burgenland – Das müssen Sie wissen!
Ob Sie eine Terrassenüberdachung Baugenehmigung im Burgenland benötigen hängt von ein paar Faktoren bzw. Vorgaben der zuständigen Baubehörde ab. Die Terrassenüberdachung spendet Schatten & schützt vor Wind und Regen, das kann man natürlich auch im Burgenland sehr gut gebrauchen. Im nachfolgenden Artikel finden Sie alles rund um die Baugenehmigung einer Terrassenüberdachung im Burgenland.
Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung im Burgenland
Laut einer Gesetzesänderung des Landes Burgenland, sind Geringfügige Bauten, im Burgenland nicht mehr bewilligungspflichtig. In der Liste der geringfügigen Bauvorhaben fällt unter anderem folgendes: Freistehende Nebengebäude auf Baugrundstücken und Hausgärten bis zu einer Größe von 20 m² (zB: Gartenhütte, Poolhaus, Carport, …). Diese müssen aber bei der zuständigen Baubehörde, als geringfügige Bauvorhaben, spätestens 14 Tage vor Baubeginn, schriftlich gemeldet werden: (Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert)
- Max. Größe: 20 m²
- Meldung an zuständige Baubehörde (14 Tage vor Baubeginn)
- Bis zu 2m Höhe direkt an der Grundstücksgrenze
Geringfügiges Bauvorhaben, im Burgenland aber Anzeigepflichtig
Steht Ihre Terrassenüberdachung frei, handelt es sich also um keinen Anbau an ihr Wohnhaus, benötigen sie bis zu einer Größe von 20m² in der Regel keine Bewilligung. Sie sollten sich aber auch bei einem genehmigungsfreiem Vorhaben beim zuständigen Bauamt über mögliche Sonderregelungen informieren.
Eine schriftliche Meldung bei der Baubehörde ist vor Baubeginn aber notwendig. Für eine Bebauung der Grundstücksgrenze sollte eine Einverständniserklärung Ihres Nachbarn, am besten in schriftlicher Form, reichen.
Notwendige Unterlagen: Formular (Mitteilung über ein geringfügiges Bauvorhaben) & Planskizze mit Lageplan.
Wann benötige ich dann eine Baugenehmigung für meine Terrassenüberdachung im Burgenland?
Falls die oben beschriebenen Punkte nicht auf ihr Bauvorhaben zutreffen, sprich sie wollen eine Terrassenüberdachung über 20m² errichten oder ist ein spezieller Anbau an ihr Wohnhaus geplant, wird eine Baugenehmigung benötigt. Hierzu ist es ratsam sich vorab an das zuständige Bauamt zu wenden um nichts zu übersehen und alle Informationen zu erhalten.
Diese Baugenehmigung erhalten Sie im Burgenland, nach unserem besten Wissen und Gewissen wie folgt. Es werden einige Dokumente benötigt, die bei der Baubehörde eingereicht werden müssen. (Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert)
- Sämtliche Baupläne (in dreifacher Ausfertigung)
- Grundbuchauszug (nicht älter als 6 Monate)
- Verzeichnis der Eigentümer jener Grundstücke, die von den Fronten des Baues weniger als 15 m entfernt sind
Die Baubehörde kann erforderlichenfalls weitere Unterlagen (z. B. Detailpläne, statische Berechnungen, Konstruktionspläne, Energieausweis) verlangen oder einfache Zeichnungen oder Beschreibungen für ausreichend befinden.
Neues Baugesetz vereinfacht Errichtung einer Terrassenüberdachung
Seit 2018 gibt es im Burgenland ein neues Gesetz, welches es Bauherren einfacher macht geringfügige Bauten zu errichten. Somit kann eine kleinere Terrassenüberdachung ohne großen bürokratischen Aufwand gebaut werden. Man spart sich durch diese Änderung nicht nur einiges an Zeit, sondern auch Geld für das Genehmigungsverfahren.
Nicht nur das Errichten einer Terrassenüberdachung wird einem vereinfacht. So können jetzt auch eine Gartenhütte, ein Carport, Gewächshäuser oder ähnliche kleinere Bauvorhaben ganz ohne Genehmigung gebaut werden.
Weiterführende Links
Neue Gesetze für Terrassenüberdachung Baugenehmigung im Burgenland
Rechtsvorschrift für Burgenländisches Baugesetz
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