Terrassenüberdachung Baugenehmigung Wien – Das müssen Sie wissen!
Auch in Wien kann eine Terrassenüberdachung viele Vorteile mit sich bringen. Sie bietet Schutz vor Witterung und hilft den Sommernachmittag ohne Sonnenbrand zu überstehen. Mit den richtigen Seitenwänden wird aus einer Terrassenüberdachung gleichzeitig ein Sichtschutz und man kann ungestört seine Terrasse genießen. Doch vor dem Errichten muss man die Bauvorschriften durchforsten & das kostet Zeit. Um Ihnen diese Zeit zu ersparen haben wir uns für Sie schlau gemacht und alle Informationen rund um das Thema Terrassenüberdachung Baugenehmigung in Wien zusammengetragen.
Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung in Wien
Laut der Wiener Bauordnung sind Terrassenüberdachungen grundsätzlich als Flugdächer zu sehen. Ein Flugdach verfügt über ein wasserundurchlässiges Dach, welches mit den Stützen fest verbunden sein muss. Grundsätzlich gilt, dass Flugdächer bis 25m² und einer Höhe von max. 2,50m auf unmittelbar bebaubarer Fläche als bewilligungsfrei gelten. Es sollte auch nicht mehr als 3-4m vom Haus ragen (Max. Tiefe 3-4m). „Bewilligungsfrei – Natürlich nur wenn sich die Terrassenüberdachung außerhalb von Gebieten mit Bausperren und Schutzzonen befindet.“ Folgendes müssen Sie einhalten um auf eine Terrassenüberdachung Baugenehmigung in Wien verzichten zu können: (Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert)
- Max. 25 m² eingenommene Grundfläche
- Max. Höhe: 2,50 m
- Max. Tiefe 3-4m (abhängig vom genauen Standort)
Wann benötige ich also eine Baugenehmigung für meine Terrassenüberdachung, in Wien?
Alle Flugdächer und somit auch Terrassenüberdachungen in Wien, welche die oben angeführten Maße überschreiten, gelten als bewilligungspflichtig. Hier ist also eine Baugenehmigung einzuholen. (Zubauten sind in Wien immer bewilligungspflichtig)
Die benötigten Unterlagen sind Projektabhängig. Für die Informationen der Notwendigen Unterlagen empfehlen wir, sich bei der Stadt Wien oder der Wiener Baupolizei zu melden. Diese Behörden wissen genau was Sie für welches Vorhaben benötigen.
Wo Bauanzeige abgeben oder Baugenehmigung in Wien anfordern?
Auch wenn Ihre geplante Terrassenüberdachung in Wien keiner Baugenehmigung bedarf, müssen Sie Ihr Vorhaben dem zuständigen Bauamt melden. Im Zweifelsfall ist es immer geschickt im Vorhinein bei der Baupolizei MA37 die benötigten Informationen einzuholen.
Die geben einem auch Auskunft über alle rechtlichen Bestimmungen und darüber ob eine Genehmigung oder lediglich eine Bauanzeige nötig ist.
Weiterführende Links
Baupolizei MA37
Gesamte Rechtsvorschrift für Bauordnung in Wien
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