Terrassenüberdachung Baugenehmigung Kärnten – Das müssen Sie wissen & beachten!
Die Terrassenüberdachung schützt vor Witterungseinflüssen. Wer im Sommer einen geschützten Platz, fern von direkter Sonneneinstrahlung sucht ist mit einer Überdachung der Terrasse genau auf dem richtigen Weg. Wir zeigen Ihnen wie Sie einfach & ohne Baugenehmigung in Kärnten eine Terrassenüberdachung errichten und damit einiges an bürokratischem Aufwand & Geld sparen können.
Terrassenüberdachung ohne Baugenehmigung, in Kärnten
In Kärnten gilt grundsätzliche folgende Gesetzeslage: Dier Errichtung von Terrassenüberdachungen bis zu 40 m² Grundfläche und 3,5 m Höhe, auch wenn diese als Zubau zu einem Gebäude ausgeführt ist, gilt als bewilligungsfrei. Vor Baubeginn muss aber eine Mitteilung sprich eine Anzeige am Bauamt gemacht werden. Notwendige Unterlagen: Formular (von Baubehörde) & evtl. Skizze mit Lageplan. Unter folgenden Voraussetzungen brauchen Sie kein Genehmigungsverfahren für Ihre Terrassenüberdachung einleiten (Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert):
- Max. Größe: 40 m²
- Meldung an zuständige Baubehörde (14 Tage vor Baubeginn)
- Bis zu 3,5 m Höhe
- Bei Bebauung der Grundstücksgrenze – Einverständnis Ihres Nachbarn (schriftlich)
Wann benötige ich also eine Baugenehmigung für meine Terrassenüberdachung, in Kärnten?
Können Sie die oben genannten Vorgaben im Bundesland Kärnten nicht einhalten, was in der Regel nur sehr selten der Fall sein wird! Oder planen Sie Ihre Terrassenüberdachung größer oder höher ausfallen zu lassen, benötigen Sie eine Baugenehmigung. Für eine Baugenehmigung in Kärnten benötigen Sie einiges an Unterlagen, die wir für Sie zusammengefasst haben.
Jedes Bauvorhaben ist für sich gesondert zu beurteilen. Nicht immer sind alle Unterlagen in vollem Ausmaß zu erbringen. Deswegen empfiehlt sich, unbedingt den Kontakt zum zuständigen Bauamt herzustellen. So können Sie sich das ein oder andere Formular evtl. sparen. Notwendige Unterlagen: (Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert)
- Bauansuchen
- Eigentumsnachweis
- Verzeichnis der Anrainer
- Baubeschreibung, technischer Bericht (2-fach)
- Energieausweis (2-fach)
- Lageplan (2-fach)
- Baupläne (2-fach)
Terrassenüberdachung Genehmigung Sonderregelungen in Kärnten
Beachten Sie, dass sich der Weg zum zuständigen Bauamt immer als sinnvoll erweist. Dort erfahren Sie die ortsspezifischen und genauen Bedingungen Ihrer Gemeinde oder Stadt. Auf alle zusammengefassten Informationen rund um Baugesetze, und Baugenehmigungen in Kärnten, können wir keine Gewähr geben.
Da von Ort zu Ort auch unterschiedliche Sonderregelungen gelten können, sollten Sie die nötigen Informationen beim Bauamt anfordern. Eine Skizze des Bauvorhabens zu haben schadet bei solchen Anfragen nie.
Weiterführende Links
Kärnten Bauordnung – Geltende Fassung
Genehmigungsfreie Bauvorhaben Kärnten – Merkblatt (pdf)
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