Carport Baugenehmigung Steiermark – Das müssen Sie wissen und beachten!
In der Steiermark braucht man nicht zwingend eine Baugenehmigung für ein Carport. Hier werden einem einige Freiheiten geboten, aber es müssen auch Vorschriften eingehalten werden. Wir zeigen Ihnen wie Sie eine Baugenehmigung umgehen können und eine formlose Mitteilung beim zuständigen Bauamt ausreicht.
Ohne Genehmigung in der Steiermark ein Carport errichten
Grundsätzlich dürfen in der Steiermark pro Baugrundstück 2 Carports ohne Baugenehmigung errichtet werden. Für diese gelten aber auch bestimmte Richtlinien an die man sich halten sollte.
Wenn Sie folgende Punkte einhalten, müssen Sie ein Baugenehmigungsverfahren nicht einleiten lassen (Vollständigkeit & Rechtsgültigkeit nicht garantiert):
- Max. 4 geschlossene Seiten (3 Seitenwände + Dach)
- Max. 40m² eingenommene Grundfläche
- Meldung an das zuständige Bauamt (schriftlich – formlos)
Wann brauche ich eine Baugenehmigung für mein Carport in der Steiermark?
Sie brauchen immer dann eine Baugenehmigung, wenn die 2 genannten Vorschriften mit Ihrem geplanten Carport nicht eingehalten werden können. Die Bestimmung für die max. Höhe eines Carports kann sich von Ort zu Ort unterscheiden, fragen Sie dazu am besten bei Ihrem zuständigen Bauamt nach. Meistens wird eine max. Höhe von 2-3m ohne Genehmigung geduldet.
Auch wenn Sie unsere angegebenen Vorschriften einhalten können, raten wir Ihnen Ihr zuständiges Bauamt über Ihr Bauvorhaben zu informieren und gegebenenfalls offene Fragen zu klären. Damit verhindern Sie Missverständnisse und im schlimmsten Fall, dass Sie Ihr Carport wieder abbauen müssen.
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Vorgangsweise für eine Carport Baugenehmigung in der Steiermark
Um an eine Baugenehmigung für Ihr Carport zu gelangen, brauchen Sie einige Unterlagen die Sie dann beim zuständigen Bauamt in der Steiermark abgeben müssen. Für einen reibungslosen Ablauf kontaktieren Sie Ihr Bauamt und ersuchen um Zusendung der benötigten Formulare.
Wir geben Ihnen einen kleinen Überblick darüber, welche Dokumente Sie bereitstellen müssen (Vollständigkeit nicht garantiert):
- Bauantragsformular
- Übersicht über die Kosten und Baubeschreibung
- Bauplan
- Lageplan des Baugrundstücks
- Baugenehmigungsverfahren für die Statik + Unterschrift des Verfassers
- Baugenehmigungsverfahren + Unterschrift des Verfassers
Besprechen Sie Ihr Vorhaben auch mit Ihrem Nachbar
Auch wenn Sie keine Baugenehmigung für die Errichtung Ihres Carports benötigen, ist es bei einer Bebauung nahe der Grenze empfehlenswert sich mit dem Nachbar im Vorhinein abzusprechen.
Man sollte dem Nachbar die Chance geben seine Bedenken zu äußern, andernfalls kann es passieren, dass der Carport wieder abgebaut werden muss. Somit können Sie sich einiges an Zeit und Arbeit ersparen.
Weiterführende Links
Rechtliches zu Garage, Carport und Co
Steiermärkisches Baugesetz
Steiermärkisches Baugesetz – Stmk. BauG
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